Dieses Schriftstück kann im Gegensatz zum RSa Brief auch einem Ersatzempfänger zugestellt werden. Dies können beispielsweise erwachsene Angehörige/Mitbewohner der gleichen Wohnung, aber auch der Arbeitgeber des Empfängers sein, wenn das Schriftstück an die Adresse des Arbeitsplatzes zugestellt werden soll.
RSb-Briefe werden z.B. für die Zustellung eines Reisepasses oder gerichtlicher Schreiben (Klage und Zahlungsbefehle, Urteil, Bescheid) verwendet. Wie auch beim RSa-Kuvert oder RSb-Kuvert sind die RSb-Briefe durch die maschinelle Verarbeitbarkeit in handelsüblichen Office-Druckern, sowie auch im Verteilzentrum der Post, besonders anwenderfreundlich und portooptimiert. Alle wichtigen Informationen (Absender, Empfänger, Poststempel, Unterschrift des Empfängers bzw. ein Hinterlegungshinweis) sind auf einem vom Brief abtrennbaren Rückschein aufgedruckt.