Information Stand 09.12.2025
Der Termin für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde nach aktuellem Verhandlungsstand um 1 Jahr auf 30.12.2026 verschoben. Auch im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung besteht noch Rechtsunsicherheit. Der entsprechende Passus auf dem BOS-Viehverkehrsschein findet daher aktuell keine Anwendung und es sind keine Angaben dazu notwendig.
Hintergrundinfo: Da die Viehverkehrsscheine bei rechtlichen Änderungen stets zeitnah und gesetzeskonform anpasst werden, wurde der Passus bzgl. der Entwaldungsverordnung bereits im Lauf des Jahres 2025 abgestimmt und aufgenommen. Aktuell ist die Rechtslage und weitere Vorgehensweise unsicher und aus diesem Grund wurde beschlossen, die bestehende Formulierung auf den derzeitigen Formularen vorerst beizubehalten. Diese Vorgangsweise wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium (BMLUK) getroffen. Sobald ein verbindlicher Rechtstext vorliegt bzw. die Vorgehensweise klar ist, werden wir die Formulare, wenn notwendig entsprechend aktualisieren und umgehend informieren.